Akte Bayer 04 Leverkusen
EN

Steckbrief

BayArena, 50+1 und die Lex Leverkusen

Eine Ausgliederung kurz vor Inkrafttreten der 50+1-Regel sichert der Bayer AG bis heute die Kontrolle über den Klub.

Bayer 04 Leverkusen trägt seine Heimspiele in der BayArena aus, die bis zur Umbenennung 1998 Ulrich-Haberland-Stadion hieß und 30.120 Zuschauern Platz bietet. Dass Bayer Leverkusen nicht gegen die ,,50 + 1″-Regelung im deutschen Fußball verstößt, wonach ein einzelner Kapitalanleger keine Stimmenmehrheit bei einem Verein besitzen darf, beruht auf der Gründung der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH zum 1. April 1999 (vor Wirksamwerden der 50 + 1 Regel). Das Fußballunternehmen aus Leverkusen entsteht durch Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung des Turn- und Sportverein Bayer 04 Leverkusen e. V.

Da die Bayer AG den Verein zuvor mehr als 20 Jahre lang gefördert hat, darf sie durch eine Ausnahmeregelung von der 50+1-Regel – über die Erste K-W-A Beteiligungsgesellschaft mbH – alle Anteile an der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH übernehmen. Es ist die so genannte ,,Lex Leverkusen“ bzw. ,,Lex Wolfsburg“, da eine gleiche Ausnahmeregelung auch für den von Volkswagen subventionierten VfL Wolfsburg gilt. Ähnlich verhält es sich mit der TSG Hoffenheim, anders mit RB Leipzig.

Auch in der Akte-Welt

Gleiches Kapitel · andere Klubs