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Phantom-Tor 2013: Kießlings Kopfball flutscht durchs Außennetz

In Sinsheim landet ein Kopfball Stefan Kießlings durch ein Loch im Netz im Tor — Felix Brych gibt den Treffer trotzdem.

Phantom-Tor 2: Phantomtor Nummer zwei fällt in der 50. Bundesligasaison beim Auswärtsspiel in Sinsheim gegen die TSG Hoffenheim. Diesmal ist der Ball sehr wohl im Tor, hätte dort aber eigentlich nicht sein dürfen, denn er verschafft sich „unerlaubten Zugang“. In einem der Netze klafft an der Außenseite ein Loch und durch dieses flutscht in der 71. Spielminute der Partie zwischen der TSG Hoffenheim und Bayer Leverkusen der Ball. Der Kopfball von Stefan Kießling kommt von „draußen rein“ und bleibt drinnen liegen – hochgradig irregulär. Wie er in das Tor gekommen ist, sieht zunächst keiner – geschweige denn, dass es jemand wahrhaben will. “ Aber wieso jubeln die Leverkusener dann? Schiedsrichter Felix Brych erlebt seine schwerste Stunde an der Pfeife. Es gibt noch keinen Videobeweis, nicht einmal die Torlinientechnik – nur Zeugen. Und deren Befragung hilft ihm herzlich wenig: „Die Reaktionen der Spieler waren eindeutig, es gab kein Kontra. “ Das Netz kontrolliert er nicht und gibt das Tor zum 0:2, zumal die Hoffenheimer nicht protestieren.

Auf die Idee kommen sie erst nach dem Spiel, weil sie es verloren haben (Endstand 1:2). Mittlerweile haben nämlich TSG-Reservespieler das Loch entdeckt und das Fernsehen hat es ohnehin aller Welt in Echtzeit offenbart. Es ist die Szene, die der Torlinientechnik zum Durchbruch verhelfen wird. Sie wird 2015/16 eingeführt, seit 2017/18 gibt es auch den Videobeweis. Im Herbst 2013 gibt es nur unbeugsame Statuten. Hoffenheim zieht vor das Sportgericht und beantragt eine Wiederholung, was Bayer glattweg ablehnt. Man sei ja nicht schuld am kaputten Netz und einer falschen Wahrnehmung des Schiedsrichters. Sportdirektor Rudi Völler schlägt noch am Abend des Spiels vor, es beim Stand von 0:1 fortzusetzen – nur die letzten 19 Minuten – und er hat einen guten Rat an Hoffenheim: „Der Verein hat hier so viel Geld ausgegeben. “ Das Sportgericht entscheidet am 29. Oktober, wie es entscheiden muss: keine Wiederholung, das Ergebnis hat Bestand. Richter Hans E. Lorenz: „Fragen Sie uns nicht, ob das Urteil uns unter sportlichen Gesichtspunkten gefällt.

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